Bundesliga

Auch Bayern zahlt: DFB verhängt Geldstrafen wegen Fanprotesten

Strafmaß abhängig von Länge der Spielunterbrechung

Auch Bayern muss zahlen: DFB verhängt erste Geldstrafen wegen Fanprotesten

Auch Schokoladentaler flogen in den vergangenen Wochen auf die Spielfelder in den deutschen Profiligen.

Auch Schokoladentaler flogen in den vergangenen Wochen auf die Spielfelder in den deutschen Profiligen. IMAGO/Steinsiek.ch

Das DFB-Sportgericht sprach am Donnerstag Geldstrafen gegen Rekordmeister Bayern München, den SC Freiburg, Werder Bremen und Zweitligist Holstein Kiel aus. Zahlreiche Klubchefs hatten zuvor eine Straffreiheit für die am Ende erfolgreichen Fanproteste gegen den Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball Liga gefordert.

Gleich 40.000 Euro müssen die Bayern zahlen, weil Fans in den Heimspielen gegen Werder Bremen ("insbesondere Goldtaler") und Borussia Mönchengladbach ("insbesondere Süßigkeiten") sowie in der Begegnung beim VfL Bochum ("insbesondere Tennisbälle") verschiedene Gegenstände auf den Rasen geworfen und so eine Spielunterbrechung provoziert hatten. Die Münchner können bis zu 13.200 Euro der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Freiburg muss wegen ähnlicher Vorfälle drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 30.000 Euro zahlen, Werder Bremen 10.000 Euro, Zweitligist Holstein Kiel 5000 Euro.

"Einheitliche Linie" und "maßvolle Strafen" als Zielsetzung

Der DFB hatte am Mittwoch bereits angekündigt, die Vereine zur Kasse zu bitten. Laut einer Mitteilung des Verbandes hatte sich der Kontrollausschuss "auf eine einheitliche Linie zur Behandlung der Spielverzögerungen verständigt, die auch vom DFB-Präsidium mitgetragen wird".

Die Bundesligisten zahlen je nach Länge der Unterbrechung zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Die Sanktionen für die Zweitligisten liegen zwischen 5000 und 30.000 Euro, bei den Drittligisten werden 2500 bis 15.000 Euro fällig. Hatte das Werfen von Gegenständen keine Spielunterbrechung zur Folge, werden pauschal 5000 Euro (Bundesliga), 2500 Euro (2. Liga) und 1250 Euro (3. Liga) beim DFB-Sportgericht beantragt.

Es war von vornherein klar, dass wir keine Flummis und Tennisbälle zählen, sondern mit Pauschalbeträgen arbeiten werden.

Anton Nachreiner

Der Kontrollausschuss spricht von "maßvollen Geldstrafen". Zudem werde jeweils ein "Strafnachlass" in Höhe von etwa einem Drittel der beantragten Geldsumme inkludiert, der von den Vereinen für Fandialoge genutzt werden könne.

"Es war von vornherein klar, dass wir keine Flummis und Tennisbälle zählen, sondern mit Pauschalbeträgen arbeiten werden", sagte der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner: "An einem friedlichen Protest ist nichts auszusetzen. Aber Gegenstände, die in den Innenraum fliegen, können dort befindliche Personen gefährden, und Unterbrechungen stehen einem reibungsfreien Ablauf des Spielbetriebs entgegen. Deshalb werden dafür wie üblich Sanktionen beantragt."

aho, SID

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