Der hatte offenbar vor dem LG einen entsprechenden Auskunftsantrag gestellt, den die 3. Kammer für Handelssachen am 21. Februar zurückgewiesen hatte, wie ein Sprecher des Gerichts gegenüber dem kicker erklärte. Das Informationsverlangen sei demnach unzulässig, "wenn der Gesellschafter die erstrebten Kenntnisse zur sachgerechten Ausübung seiner mitgliedschaftlichen Rechte nicht benötige. So liege der Fall hier. Der Antragsteller sei etwa bei einer weisungswidrigen Abstimmung durch den Geschäftsführer der Antragsgegnerin aufgrund der Satzungsregelungen nicht in der Lage, daraus Konsequenzen zu ziehen, weil über die Abberufung des Geschäftsführers der Aufsichtsrat entscheide."
Der e.V kann Kind nicht abberufen
Aus dem Juristendeutsch übersetzt bedeutet das: Der e.V., der Kind im Vorfeld der geheimen Abstimmung angewiesen hatte, mit Nein zu stimmen, könne den Geschäftsführer seiner Lizenz-GmbH ohnehin nicht abberufen, da im dafür zuständigen Aufsichtsrat bekanntlich ein Patt zwischen Investoren- und Vereinsseite vorliegt.
Entsprechend hatten das LG und auch das Oberlandesgericht Celle eine Abberufung Kinds durch den e.V. im Jahr 2022 verweigert. Allerdings ließ der Bundesgerichtshof die Revision in der Sache kürzlich zu, am 4. Juni treffen sich die Parteien wegen der Abberufungsthematik zur mündlichen Verhandlung in Karlsruhe.
Ob bis dahin die andere Sache geklärt ist, nämlich die Frage, wie Kind im Investorenprozess gestimmt hat? Nach kicker-Informationen hat der Verein Rechtsmittel eingelegt. Das LG unterstrich neben obigem Argument auch, dass "die Geheimhaltungsabrede wirksam" sei. Die 36 Klubs aus Bundesliga und 2. Liga hatten am 13. Dezember nicht-öffentlich darüber abgestimmt, dem DFL-Präsidium und der Geschäftsführung ein Verhandlungs- und Abschlussmandat für eine strategische Partnerschaft mit einem Private-Equity-Unternehmen auszustellen.
Gerade so wurde mit 24 "Ja" die avisierte Zweidrittel-Mehrheit erreicht, die Kontroverse um eine mögliche Missachtung der e.V.-Weisung durch Kind sorgte in den folgenden Wochen für vehemente Proteste der Fans in den Stadien. Kind selbst verweigert die Auskunft über sein Abstimmungsverhalten, vieles aber spricht dafür, dass er den Deal bejaht hat. Unter dem Druck der Fanproteste entschied das DFL-Präsidium unter dem Vorsitz seines Ersten Sprechers, dem BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke, den Partnerprozess zu beerdigen. Übrigens am 21. Februar, also an jenem Tag, an dem das LG Hannover dem e.V. das Auskunftsrecht in Abrede stellte.