Für den FCK sollte eigentlich der Vorstandsvorsitzende Michael Klatt an der Versammlung teilnehmen, die nach unerwartetem Verlauf letztlich darin gemündet war, dass die 50+1-Regelung im deutschen Profifußball erhalten bleibt . Doch Klatt fehlte aus gesundheitlichen Gründen.
"Wir haben daraufhin umgehend die DFL kontaktiert und uns nach den Möglichkeiten einer 'Stimmabgabe' im Rahmen der Abfrage eines Meinungsbildes informiert, wir hätten diese gerne auch schriftlich eingereicht", so Klatt gegenüber dem Online-Magazin "Der Betze brennt". "Leider war es jedoch nicht möglich, sich ohne persönliche Anwesenheit zu beteiligen."
Zuvor hatte Sportvorstand Martin Bader, der ebenfalls am Donnerstag verhindert war, Klatt rechtzeitig eine Vollmacht für die Abstimmung ausgestellt. Ein anderer Vertreter als Klatt wäre kurzfristig also für den FCK, der sich schon im Vorfeld für den Erhalt von 50+1 ausgesprochen hatte, nicht stimmberechtigt gewesen.
Auch Regensburgs Keller fehlt
Für Regensburg, den neben Lautern zweiten der 36 Profiklubs, der bei der Versammlung nicht zugegen war, sollte eigentlich Dr. Christian Keller, der Geschäftsführer Profifußball, nach Frankfurt reisen. Er verpasste den Termin ebenfalls wegen einer Erkrankung.
"Der SSV Jahn musste die Teilnahme an der DFL-Mitgliederversammlung krankheitsbedingt kurzfristig absagen. Im Zuge dieser Absage hinterlegte der SSV Jahn seine Position zu allen relevanten Tagesordnungspunkten - und insbesondere zur 50+1-Regel - auch nochmals beim DFL-Präsidium. Eine Abstimmung zu 50+1 im Sinne einer Stimmabgabe aller Klubs war nicht Teil der Tagesordnung und kam erst durch einen Antrag des FC St. Pauli zustande. Wäre der SSV Jahn anwesend gewesen, hätte er im Sinne seiner klaren Positionierung zu 50+1 für diesen Antrag gestimmt", teilte der Jahn am Montag mit. Der Klub hatte kurz vor der Versammlung ein ausführliches Plädoyer für 50+1 veröffentlicht.
"Grundsätzlich wird die SSV Jahn GmbH & Co. KGaA bei allen entsprechenden Veranstaltungen durch die Geschäftsführung vertreten. Die Entsendung eines Stellvertreters war kurzfristig nicht möglich."