Nur das Rechtsgespräch zwischen den Niersbach-Anwälten, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft steht noch aus, damit das Verfahren gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten eingestellt wird, was rund um den nächsten Hauptverhandlungstag am 10. Juni geschehen soll. Bereits im Winter stand eine Einstellung gegen eine Geldauflage in Höhe von 58.000 Euro zur Debatte, die jetzige Auflage soll sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in ähnlicher Höhe bewegen.
Seinerzeit war die Einstellung von der Wirtschaftsstrafkammer des LG Frankfurt abgelehnt worden, weil diese zwar ebenfalls den Angeklagten Horst R. Schmidt, aber nicht Theo Zwanziger betreffen sollte. "Das Gericht hielt es damals für rechtlich bedenklich", wundert sich aktuell Schmidt-Anwalt Bernd Groß, dessen Mandanten bisher keine erneute vorzeitige Einstellung in Aussicht gestellt wird. Die bisherigen Zeugenaussagen während des Verfahrens ließen vor allem bei Niersbach erkennen, dass ihm größtenteils lediglich eine Mitwisserschaft attestiert werden kann. Der ehemalige DFB-Generalsekretär hatte wenige Tage nach seiner Ernennung 2007 die Steuererklärung für 2006 unterschrieben.
Wegen der Verbuchung einer Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro an die FIFA aus dem Jahr 2005, die ein Jahr später anders klassifiziert wurde, sind die ehemaligen DFB-Spitzenfunktionäre Niersbach, Zwanziger und Schmidt der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall angeklagt, was sie vehement bestreiten.
Beim heutigen Verhandlungstag erklärte der ehemalige DFB-Steuerberater Josef Heithausen, dass die Umbuchung "erfolgsneutral" gewesen sei. 2006 sei die Zahlung auf Wunsch der FIFA umgebucht worden. "Wenn wir diese nicht vorgenommen hätte, wäre exakt das gleiche wirtschaftliche Ergebnis ergangen", sagte Heithausen. Im bisherigen Verhandlungsverlauf waren dessen Kollege Hanno Schmitz-Hüser und sogar der Frankfurter Steuerfahnder Lutz Frank schon zur gleichen Einschätzung gelangt.
Die 6,7 Millionen waren ursprünglich für eine FIFA-Gala im WM-Jahr 2006 bewilligt worden, die aber nie stattfand. Der Weltverband überwies die Summe 2005 direkt an den Unternehmer Robert Louis-Dreyfus, der 2002 Franz Beckenbauer ein Darlehen in gleicher Höhe gewährt hatte. Damals landete das Geld beim damaligen FIFA-Funktionär Mohamed bin Hammam in Katar.
2005 hatte sich unter anderem Ex-Infront-Chef Günter Netzer für eine Rückzahlung durch den DFB starkgemacht. Eine mögliche Version für die Überweisung nach Katar könnte der Kauf von TV-Rechten gewesen sein, wozu das LG Frankfurt Netzer gerne befragt hätte. Der inzwischen in der Schweiz lebende ehemalige deutsche Nationalspieler ließ über seinen Zeugenbeistand Björn Gercke mitteilen, "dass er kein Interesse an einer Videovernehmung hat", wie die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler mitteilte.
Radmann hat sein Kommen für den 10. Juni zugesagt
Fedor Radmann hat hingegen sein Kommen für den nächsten Verhandlungstag am 10. Juni zugesagt. Vom ehemaligen Vizepräsidenten des WM-OK und Beckenbauer-Vertrauten wird Aufklärung erhofft, wofür 2002 bzw. 2005 die Millionenbeträge tatsächlich zahlt wurden. Am heutigen Donnerstag wurde dazu der ehemalige WM-Turnierdirektor und spätere DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock, der vorgab, sich an so gut wie nichts mehr erinnern zu können. Selbst nicht an eine sehr bewegende E-Mail des damaligen DFB-Präsidenten Niersbach, der nach den Spiegel-Enthüllungen am 20. Oktober 2015 an Sandrock an andere DFB-Obere formulierte: "Meine Freunde, ich schreibe diese Zeilen während der FIFA-Exko-Sitzung, nachdem ich eben ganz kurz mit Friedrich (Curtius, d. Red.) telefoniert habe. … Ich denke, dass wir an dem Punkt angekommen sind, wo wir ernsthaft die Frage beantworten müssen, ob ich überhaupt noch eine Chance habe, im Amt zu bleiben… Selbst wenn die ganze Wahrheit herauskommt, dass ich bei dem ganzen Vorgang allenfalls Mitwisser war, dass ich zudem verspätet informiert habe, bleibt noch die politische Verantwortung. … Trotz aller Nehmerqualitäten kann ich dieses Match nicht mehr gewinnen."