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Schluckspecht gekauft? Zurück damit!

Hoher Spritverbrauch

Schluckspecht gekauft? Zurück damit!

Autokauf: Nicht immer entspricht das Fahrzeug den Erwartungen.

Autokauf: Nicht immer entspricht das Fahrzeug den Erwartungen. Claudia Hautumm/pixelio.de

Mit Unmut verfolgen Autofahrer die Entwicklung der Kraftstoffpreise. Jede Zapfstation, die aufgrund des aktuellen Füllstandes im Tank links respektive rechts liegengelassen werden darf, löst einen leisen inneren Triumph aus. Sprit ist kostbar, und so finden es Autokäufer ganz und gar nicht amüsant, wenn der fahrbare Untersatz verbrauchstechnisch nicht das hält, was die Verkaufsbroschüre verspricht.

Eben so war es einem Mann ergangen, der sich für einen Neuwagen interessiert hatte, dem im Prospekt innerorts 10,3 l/100 km, außerorts 6,2 l und kombiniert 7,7 l zugeschrieben worden waren. Würde die Klimaanlage zugeschaltet, so wirke sich dies mit einem Verbrauchs-Plus von 0,2 l/100 km aus.

13 statt 7,7 Liter pro 100 km

Okay, dachte der Mann, und schritt zum Kauf. Das aber sollte er schon bald bereuen. Von wegen kombiniert 7,7 l – in der täglichen Praxis verfrühstückte das Auto saftige 13 Liter pro 100 km. Die konsultierte Werkstatt des Vertragshändlers versuchte zwar noch ihr Bestes, das Auto sparsamer einzustellen, berief sich aber schließlich darauf, dass der Verbrauch dem Stand der Technik entspreche. Dem Kunden gefiel das verständlicherweise gar nicht. Er erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag. Denn: Der durchschnittliche Spritkonsum liege mit 11,9 l/100 km immer noch deutlich über dem, was ihm in Aussicht gestellt worden sei, folglich sei ein erheblicher Sachmangel zu konstatieren.

Tankstelle

Unbeliebt, da mit Kosten verbunden: Stopp an der Tankstelle. c/o Viktor Mildenberger/pixelio.de

Das Gericht entschied für den Kunden

Die Angelegenheit landete vor Gericht. Und das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 7.2.2013, Az. I-28 U 94/12) entschied nach Angaben der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung zugunsten des Kunden: Er könne den Kaufvertrag unter Anrechnung seiner bisherigen Fahrleistung rückabwickeln. Zwar müsse man als verständiger Käufer schon ins Kalkül ziehen, dass der im Prospekt genannte Verbrauch von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, unter anderem auch von der individuellen Fahrweise. Aber: Die genannten Werte sollten zumindest "unter Testbedingungen reproduzierbar" sein. Das aber war im vorliegenden Falle nicht gelungen - auch der von einem Sachverständigen ermittelte kombinierte Verbrauch hatte um mehr als zehn Prozent über den ursprünglichen Angaben gelegen. Damit, so die Richter, sei das Fahrzeug mangelhaft und der Kunde zur Rückgabe desselben berechtigt.

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