Conference League

Eintracht Frankfurt: Auswärtssperre für Aberdeen

Wegen Vorkommnissen in Helsinki

Auswärtssperre in Aberdeen: UEFA bestraft Eintracht Frankfurt

Werden in Aberdeen nicht via Auswärtskontingent dabei sein können: Fans von Eintracht Frankfurt.

Werden in Aberdeen nicht via Auswärtskontingent dabei sein können: Fans von Eintracht Frankfurt. Getty Images

Wie der Verband am Montag mitteilte, hat das Berufungsgericht der UEFA gleich zwei Strafen gegen den Bundesligisten ausgesprochen. So muss der Verein zum einen eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro zahlen, zum anderen wird den Hessen untersagt, für das abschließende Conference-League-Auswärtsspiel beim FC Aberdeen am 14. Dezember Auswärtstickets zu verkaufen. Das Heimspiel gegen PAOK Saloniki am 30. November ist nicht von einem Fan-Ausschluss betroffen.

Grund für die Sanktion sind Vorkommnisse beim vergangenen Auswärtsspiel der SGE in diesem Wettbewerb. Beim 1:0-Sieg über HJK Helsinki am 9. November war Helsinkis Offensivspieler Santeri Hostikka in der 28. Minute vor der Ausführung einer Ecke von einem Becher aus dem Gästeblock am Rücken getroffen worden. Schiedsrichter Pierre Gaillouste unterbrach die Partie daraufhin kurzzeitig, setzte sie nach einer Durchsage des Stadionsprechers und Rücksprache mit dem Spieler sowie beiden Trainern aber nach rund zwei Minuten wieder fort. Nur wenige Momente später fiel das Siegtor für Frankfurt durch Fares Chaibi.

Die nun von der UEFA ausgesprochene Sanktion wurde aber "ausdrücklich nicht nur für den Becherwurf" ausgesprochen, wie Frankfurts Vorstandsmitglied Philipp Reschke betont, sondern auch, weil Frankfurter Fans in Helsinki Pyrotechnik abgebrannt hatten. "Die Strafe ist hart, aber gemessen an der bisherigen Sanktionspraxis der UEFA auch nicht ungewöhnlich", wird Reschke in der Vereinsmitteilung weiter zitiert. "Unsere Vorbelastung hat hier natürlich den Ausschlag gegeben."

In den vergangenen Jahren war die SGE bereits häufiger wegen des Fehlverhaltens von Fans bei Heim- und Auswärtsspielen von der UEFA bestraft worden, das nun auch auf Kosten der friedlichen Frankfurter Fans geht, die das Spiel besuchen wollten.

Aufgrund seiner Bedeutung war das Verfahren direkt an das Berufungsgericht der UEFA gegangen. Somit müsste die SGE direkt vor den internationalen Sportgerichtshof CAS ziehen, wenn sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen möchte. Ob die Eintracht dies tut? Reschke ließ zumindest durchblicken: "Wir kennen zwar die genauen Urteilsgründe noch nicht, aber die Erfolgschancen einer Berufung stehen bei dieser Ausgangslage realistisch betrachtet nicht gut. Wir werden uns sehr kurzfristig zu den Konsequenzen und zum weiteren Vorgehen beraten."

mib

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